Mofas und E-Scooter sollen Dauerkennzeichen erhalten

Das Bundeskabinett hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine Änderung des 
Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter beschlossen. Bisher müssen diese 
jährlich neu versichert werden, was mit einem farbigen Kennzeichen – in diesem Jahr in Blau –
nachgewiesen wird. Ordnungshüter können so schnell erkennen, ob der Versicherungsschutz 
aktuell ist. Ab März 2026 sollen die langsameren Zweiräder mit einem permanenten 
Kennzeichen versehen werden, das der jeweilige Versicherer nach Vertragsablauf wieder 
einzieht. Ein Zulassungsverfahren soll es weiterhin nicht geben. 
Die Versicherungswirtschaft ist nicht nur wegen der zusätzlichen Vollzugsaufgabe wenig 
begeistert, sondern befürchtet darüber hinaus, dass nach einer Änderung mehr Kleinfahrzeuge 
ohne Versicherungsschutz unterwegs sein könnten – auch wenn das für die Fahrer kostspielig 
werden kann, denn es handelt sich um eine Straftat. Neben einer Geldbuße drohen 
Führerscheinentzug und bis zu einem Jahr Gefängnis. Zudem müssen die Kosten bei einem 
Unfall komplett selbst übernommen werden. Datum: 05.11.2024 um 07:32 Uhr